Veröffentlicht von Denis | Rechtliches |
Das Immobilienrecht in den USA ist, auch wenn viele Begriffe bei der Übersetzung ins Deutsche ähnlich oder identisch sind, grundlegend anders. Der Käufer sollte die einzelnen Bedeutungen und Auswirkungen genau überprüfen.

Einer der größten Unterschiede ist das Rechtssystem. Der Gewährleistungsanspruch ist nicht wie in Deutschland durch das Gesetz geregelt, sondern muss vorher vertraglich vereinbart werden. Der Käufer haftet, wenn nicht anders vereinbart, auch für Schäden und Altlasten des Kaufobjektes. In Amerika werden alle Risiken auf die beiden Vertragsparteien verschoben, das heißt, die Verträge sind um einiges ausführlicher und genauer als in Deutschland. Als Käufer sollte man deswegen immer einen Rechtsanwalt an der Seite haben, der die Verträge überprüfen kann.
Verträge immer schriftlich festhalten
Der Kaufvertrag muss schriftlich verfasst sein, viele nutzen Standardverträge. Je nach Bundesstaat muss der Vertrag notariell (nicht vergleichbar mit deutschem Notar) oder durch Zeugen beglaubigt werden. Mit der sogenannten Übertragungsurkunde hat sich der Verkäufer lediglich ausgewiesen, der Käufer hat keine Garantie, dass der Verkäufer rechtlich auch zum Verkauf in der Lage ist. Mit einer “title insurance” wird die Prüfung der Grundbucheinträge bestätigt und dass keine Belastung des Eigentums vorliegt. Grundsätzlich sollte der Käufer vor der endgültigen Entscheidung zum Kauf überprüfen, ob es bei der Immobilie nicht erwähnte Mängel oder es bei dem Erwerb eine Verpflichtung gibt einer Eigentümergemeinschaft beizutreten. Solche Punkte werden in normalen Kaufverträgen nicht abgedeckt. Man sollte auch beachten, ähnlich wie in Deutschland, dass nur fest verbundene Gegenstände mit erworben werden können.
Makler müssen sich registrieren
In der Regel ist bei dem Kauf einer Immobilie immer ein Makler beteiligt, sie müssen in dem Bundesstaat in dem sie tätig sind registriert sein. Makler sind meist vom Verkäufer beauftragt (“sellers‘ brokers”) man kann auch als Käufer einen Makler beauftragen (“buyers‘ brokers”). Die Höhe der Provision richtet sich nach der Art, dem Wert und der Lage der Immobilie, ähnlich wie in Deutschland.
Veröffentlicht von Denis | Rechtliches |
Immobilienbesitz im Ausland ist trendy. Die Palette ist riesig, für jeden Geschmack und in allen Preisklassen sind Angebote auf dem Markt. Man sollte allerdings überlegen, was man mit der Auslandsimmobilie anfängt, da man sie in den meisten Fällen nicht ganzjährig selbst bewohnen wird.

Mancher legt sich im Hinblick auf einen Altersruhesitz schon frühzeitig eine Immobilie im Ausland zu, meist in südlicheren Regionen. Ein anderer sucht eine verlässliche Geldanlage, oder der Wunsch, in der geliebten Urlaubsregion eine eigene Bleibe zu besitzen, führt zum Erwerb einer Immobilie im Ausland. Man kann auch durch Erbschaft oder Schenkung in den Besitz einer Auslandsimmobilie kommen – doch egal, warum und auf welchem Wege man sie erworben hat, die Auslandsimmobilie stellt immer eine Verantwortung dar.
Vorsicht bei Leerstand
Leer stehende Häuser sind nicht nur bevorzugte Objekte für Diebe, Einbrecher und Randalierer, es tut auch dem Haus an sich nicht gut, wenn es unbewohnt bleibt, ungelüftet im Sommer, ungeheizt im Winter. Die Alternative heißt vermieten.
So kann man zwei wichtige Ziele erreichen: Die Immobilie steht nicht leer und verkommt, weil sie nicht gepflegt wird, und zum anderen sind bewohnte Objekte nicht in gleichem Maße einbruchsgefährdet. Obendrein kann man mit der Miete die anfallenden Kosten für das Haus zumindest zum Teil abdecken. Man sollte jedoch bei der Wahl seiner Mieter äußerst kritisch sein. Immerhin ist der Vermieter, also der Hausbesitzer, in der Regel sehr weit weg und kann bei Unstimmigkeiten nicht sofort eingreifen.
Rechtzeitig an Steuern denken
Doch auch der steuerliche Aspekt muss beleuchtet werden, unter Umständen stellen die Mieteinnahmen im Ausland zu versteuerndes Einkommen dar, dies ist jedoch von unterschiedlichen Faktoren abhängig.
Wenn man – im Idealfall – nette Mieter gefunden hat, die befreundeten Nachbarn außerdem noch ein Auge auf die Immobilie haben und man selbst regelmäßig im Urlaub vor Ort ist und nach dem Rechten schauen kann, steht einer Vermietung der Auslandsimmobilie eigentlich nichts mehr im Wege.
Veröffentlicht von Denis | Rechtliches |
Für Privatpersonen, die ihren Steuerwohnsitz in Deutschland haben, stellt sich immer wieder die Frage, wie sie ihren ausländischen Immobilienbesitz in der Steuererklärung zu besteuern haben.

In diesem Zusammenhang muss vorausgeschickt werden, dass eine Privatperson dann ihren Steuerwohnsitz in Deutschland hat, wenn sie ihren Wohnsitz in einer deutschen Gemeinde gemeldet hat oder sich mehr als 183 Tage im Jahr nachweislich in Deutschland aufhält.
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Veröffentlicht von Denis | Rechtliches |
Das Betongold, wie Immobilien unter Fachleuten scherzhaft genannt werden, hat im Zeitalter der Wirtschaftskrisen wieder Konjunktur. Wie kein anderes Anlageprodukt behalten gut gepflegte Immobilien ihren Wert und bescheren den Eigentümern noch diverse andere Vorteile.

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Veröffentlicht von Denis | Rechtliches |
Ob es eine gute Idee ist, eine Immobilie zu verschenken bzw. zu überschreiben, hängt von ein paar wichtigen Faktoren ab. Ist ein Paar beispielsweise frisch verheiratet und erwartet nun den ersten Nachwuchs, wird die kleine Mietwohnung nicht mehr ausreichend Platz bieten.

Allerdings haben es die Mietpreise in guten Wohnregionen in sich. Wie gut, dass ein Bekannter der werdenden Mutter eine große Eigentumswohnung besitzt. Schon lange stellt dieser fest, dass sie für ihn allein viel zu groß ist und möchte nun dem Paar mit der Schenkung seiner Immobilie eine Freude bereiten.
Eine nette Geste, keine Frage.
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Veröffentlicht von Denis | Rechtliches |
Der Traum vieler Menschen ist ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung im Ausland zu besitzen, um dort einen schönen Urlaub verbringen zu können.

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